Betriebliche Altersvorsorge Braunschweig

Gemeinsam mit dem Arbeitgeber für die Rente vorsorgen. Erfahre hier welchen Mehrwert eine Betriebliche Altersversorgung bietet.

Betriebliche Altersvorsorge

Vorteile der Betrieblichen Altersversorgung

Darauf solltest du bei dem Thema Krankentagegeld achten

Attraktive Arbeitgeber Zuschüsse

Durch das Gesetzgeber wurde der Arbeitgeber verpflichtet sich zu mind. 15% an dem Beitrag der betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen.


Hohe Förderung

Die Beiträge für die Betriebliche Altersversorgung werden direkt vom Brutto bezahlt. Dadurch findet eine vollständige Steuer- und Sozialabgabenersparnis statt.

Zusätzlicher Schutz durch BU

Durch die Koppelung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind auch die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzbar.

Auch ohne Gesundheitsprüfung

Chancenorientiert und flexibel. Du entscheidest am Ende ob du eine monatliche Rente oder das Gesamte Kapital mit einem Schlag ausgezahlt bekommen möchtest.

Betriebliche Altersvorsorge kurz erklärt

Was bedeutet betriebliche Altersversorgung (bAV)?

Die gesetzliche Versorgung sollt man verstehen bevor man in das Thema Krankentagegeld einsteigt

Eine bAV ist ein Oberbegriff für Verträge, die direkt vom Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer an die Gesellschaft gezahlt wird, oft auch mit Zuschüssen, teilweise sogar vollständig vom Arbeitgeber finanziert. Das sind in der Regel Altersvorsorgeversicherungen, können aber auch Absicherungen für den Todesfall, Invaliditätsfall oder für Berufs- und Erwerbsminderung beinhalten. Auch die Grundfähigkeitsversicherung kann mittlerweile bei immer mehr Anbietern über eine bAV durchgeführt werden.

In Deutschland hat jeder Angestellte, Arbeiter, Gesellschafter-Geschäftsführer (sofern nicht beherrschend) und sogar Auszubildende einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm mindestens die Möglichkeit einer Entgeltumwandlung gewährt wird.

Der größte Vorteil für den Versicherten ist, dass die Beiträge für eine bAV aus seinem Bruttoeinkommen gezahlt werden, also bevor Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Das führt dazu, dass sich vom Gesamtbeitrag im Nettoeinkommen sehr viel weniger bemerkbar macht. Als Faustformel gilt hier: bei 50€ monatlichem Nettobeitrag fließen ca. 100€ in die Vorsorge hinein.

Viele Verbraucherschützer und Vorsorgeexperten empfehlen, ca. 10% des Monatseinkommens für die Altersvorsorge einzuplanen. Da das für viele Leute eine sehr hohe Belastung bedeutet ist die betriebliche Vorsorge gut geeignet um die tatsächlich aufzubringenden Beiträge erheblich zu senken.

Auch für deinen Chef ist dieses Prinzip interessant, denn durch das reduzierte Bruttoeinkommen sinkt auch seine Steuer- und Sozialabgabenbelastung. Seit dem 01.01.2019 kommt noch dazu, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist einen Teil dieser Ersparnis mit in deinen Vertrag einfließen zu lassen (für ältere Verträge ab 2022), also kommt ein noch höherer Gesamtbeitrag zustande.

In vielen Tarifverträgen ist außerdem geregelt, dass es weitere Zuschüsse durch das Unternehmen gibt oder auch vermögenswirksame Leistungen in die bAV einfließen können.

Mit diesem Rechner kannst du eine ungefähre Schätzung bekommen, wieviel von deinem Altersvorsorgebeitrag du geschenkt bekommst, wenn du eine betriebliche Altersversorgung nutzt.

Wie bei allen anderen Vorsorgeformen, die in der Ansparphase begünstigt werden, sind anschließend Abzüge von der Rente zu beachten – da du als Rentner aber in der Regel ein geringeres Einkommen hast als vorher, sind diese Abzüge auch geringer.

Finanzierung der betrieblichen Altersvorsorge

Wie wird die betriebliche Altersvorsorge finanziert?

Das Krankentagegeld ist eine Versicherung, in welcher du eine monatliche Zahlung im Krankheitsfall absicherst

Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit, die bAV nur aus dem eigenen Einkommen zu bezahlen, was Entgeltumwandlung genannt wird. Hierauf hat wie oben bereits erwähnt jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch. Der Arbeitgeber kann dabei ein bestimmtes Unternehmen vorgeben, bei dem die bAV abzuschließen ist, er kann die Auswahl aber auch frei dem Arbeitnehmer überlassen. Gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen ist es üblich, die Wahl dem Angestellten zu überlassen.

Der Anspruch auf steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung liegt bei 4% der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze West. In Zahlen ausgedrückt darf jeder im Jahr 2020 bis zu 276€ monatlich umwandeln, dazu kommt nochmal die gleiche Höhe die steuerfrei aber ohne Sozialversicherungsersparnis gespart werden kann. In der Regel steigt die Beitragsbemessungsgrenze jährlich an, sodass in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch mehr umgewandelt werden kann.

Eine weitere Option ist die arbeitgeberfinanzierte bAV, das bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht sein eigenes Einkommen aufwendet, sondern der Arbeitgeber einen bestimmten Satz zusätzlich zum regulären Gehalt in die bAV zahlt.

Wenn die Beiträge ausschließlich durch den Arbeitgeber gezahlt werden, gilt es die sogenannte Unverfallbarkeit zu beachten. Laut Gesetz gehören die Ansprüche aus dem Vertrag erst dann endgültig dem Arbeitnehmer, wenn er mindestens 21 Jahre alt ist und die bAV schon seit mehr als drei Jahren besteht. In der Praxis ist dieser Begriff entscheidend, wenn der Mitarbeiter kündigt, bzw. die Firma wechselt. Sofern die Unverfallbarkeit nicht erreicht ist, steht es dem Arbeitgeber frei den Vertrag trotzdem mitzugeben, er kann die Beiträge aber auch selbst behalten oder auf andere bestehende Verträge verteilen.

Wird ein Vertrag durch Entgeltumwandlung oder Mischfinanzierung bezahlt gehört der selbst finanzierte Teil allerdings immer dir – es war ja auch dein Geld, welches dort hinein gezahlt wurde.

Die letzte Möglichkeit ist die sogenannte Mischfinanzierung – der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts um und der Arbeitgeber zahlt einen festen Zuschuss oder einen festen Prozentsatz mit dazu.

Abischerungsmöglichkeiten

Welche Durchführungswege gibt es und was haben sie für Besonderheiten?

Diese Möglichkeiten gibt es um dir die betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen

Der Arbeitgeber schließt eine Versicherung mit einer Gesellschaft ab, in der das Bezugsrecht beim Arbeitnehmer und/oder dessen Hinterbliebenen im Todesfall liegt.

Dieser Vertrag ist in der Regel eine Altersvorsorge, kann aber auch Zusatzversicherungen für Unfall, Tod oder Berufsunfähigkeit enthalten. Klassisch handelt es sich um eine Rentenversicherung, aber auch eine Kapitalauszahlung oder eine anteilige Auszahlung zum Renteneintritt sind möglich (je nach Bedingungswerk der Gesellschaft).

Je nach Einstellung des Mitarbeiters sind mit Zustimmung des Arbeitgebers auch geringere Beitragsgarantien möglich, was häufig wesentlich höhere Renditen bedeutet. Die Anlage der Sparbeiträge kann im Voraus weitestgehend frei bestimmt werden.

Es ist allerdings auch möglich, hier eine reine Arbeitskraftabsicherung ohne Altersrente abzuschließen – gerade bei Berufen mit hohen Beiträgen (z.B. Handwerker) kann sich das lohnen. Schau dazu gerne mal in unserem Beitrag zum Thema individuelle Arbeitskraftabsicherung vorbei.

Bei der Direktzusage besteht nur ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, der Arbeitgeber muss die Leistungen also selbst erbringen. Dazu ist er auch sicherungspflichtig im Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG), der bei einer Insolvenz des Unternehmens die unverfallbaren Ansprüche und laufenden Renten aus der Versorgungszusage absichert.

In der Praxis bedeutet diese Art der bAV ein erhöhtes Risiko für das Unternehmen und wird deshalb eher selten genutzt.

Eine Pensionskasse ist ein selbstständiges Versicherungsunternehmen, deshalb ist die Durchführung ähnlich wie eine Direktversicherung.

Der größte Unterschied liegt allerdings darin, dass die Pensionskasse rechtlich von anderen Zweigen der Versicherungsgesellschaft getrennt werden muss. Das bedeutet auch dass im Falle von wirtschaftlichen Problemen nicht auf die Gewinne anderer Zweige zurückgegriffen werden kann, um Verluste auszugleichen.

Das führt aktuell dazu, dass viele Pensionskassen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten (u.a. durch die zunehmende Langlebigkeit der Versicherten und die lange Niedrigzinsphase). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung beobachtet derzeit 36 Unternehmen wegen massiver finanzieller Probleme und geplanten Leistungskürzungen. Wenn dich das näher interessiert, kannst du hier etwas dazu lesen.

Die U-Kasse ist die älteste Variante der bAV in Deutschland, die Beiträge gelten als Sondervermögen des Arbeitgebers und werden von einem Drittunternehmen verwaltet. Die Versorgungsleistungen werden an den Mitarbeiter oder seine Hinterbliebenen ausgezahlt, sie gewährt aber selbst keinen Rechtsanspruch auf Leistungen. Das ist in der Praxis allerdings nur bedingt interessant, da der Arbeitgeber für die Erfüllung der Leistungen haften muss, auch wenn diese nicht direkt über ihn erfolgt (sog. Subsidiärhaftung). Der Insolvenzfall des Arbeitgebers ist auch hier über PSVaG sicherungspflichtig.

Absicherungsempfehlung

Unsere Empfehlung

Für eine detailierte empfehlunge nimm mit uns Kontakt auf

Die betriebliche Altersversorgung ist durch die große mögliche Förderung eine sehr attraktive Vorsorge, gerade da die Rentenlücke sich durch Inflation und schwache staatliche Versorgung immer weiter vergrößert und dementsprechend immer höhere Beiträge aufgewendet werden müssen, um in der Rente noch ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen zu können. In den letzten Absätzen sind wir allerdings bewusst darauf eingegangen, dass nicht alles Gold ist, was glänzt – viele Unternehmen haben Probleme damit, ihre Versorgungszusagen auch abdecken zu können.

Deshalb ist es wohl das Wichtigste, nicht einfach in die nächstbeste Versicherungsfilliale zu stürmen, sondern sich sehr genau mit den Konzepten auseinanderzusetzen und zu schauen wie sie in einem ganzheitlichen Finanzplan in genau deine Lebenssituation passen.

Besonders beliebt ist bei unseren Kunden die Direktversicherung, da sie neben einer freien Anlagestrategie weder die finanziellen Probleme einer Pensionskasse hat noch den Arbeitgeber in eine große Haftung hineinzieht.

Es ist unser Anspruch, für alle Seiten das Optimum zu erreichen, weshalb wir Spezialisten für genau diesen Themenbereich ausgebildet haben die über besonders große Kompetenzen in der Analyse und Konzepterstellung verfügen. Sie prüfen auch für dich, welche Möglichkeiten du bei deinem Arbeitgeber hast und welche Zuschläge dir vielleicht zustehen.

Kurz gesagt: Informieren und Vergleichen lohnt sich unbedingt!

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Martin Overrath Finanzberatung