Team Overrath
Individuelle Notfallplanung
Ihre Experten für Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Notfallordner
Rechtssicher & maßgeschneidert
Rechtssichere, anwaltlich testierte bzw. erstellte Vorsorgedokumente, die genau auf Ihre Situation und Wünsche zugeschnitten sind.
Alles Wichtige an einem Ort
Sie erhalten einen Ordner zur übersichtlichen Ablage aller wichtigen Unterlagen an einem Ort und zur schnellen Auffindung im Notfall.
Rundum-Sorglos-Paket
Dank unseres jährlichen Updateservices können Sie Änderungen in Ihrem persönlichen Notfallordner schnell vornehmen lassen. Und mit unserer 24-Stunden-Notfallhotline sind wir jederzeit für Sie erreichbar, um die ersten Schritte sofort zu besprechen."
Martin Overrath
Darum Team Overrath
Zuverlässig
Kompetent
Menschlich
Vom Fach
Profitieren Sie von unserer jahrelangen Expertise im Gesundheits- und Absicherungsbereich.
Ein starkes Team
Wo andere aufhören fangen wir erst an. Wir erstellen mit ihnen gemeinsam ihren persönlichen Notfallordner.
Der Kunde zählt
Keiner unserer Notfallordner ist von der Stange. Jeder einzelne ist perfekt auf Sie maßgeschneidert.
Stets für Sie da
Wir lassen Sie nicht allein. Im Fall X koordinieren wir mit Ihnen oder ihren Angehörigen die ersten Schritte.
Sie wünschen eine Erstellung ihres persönlichen Notfallordners?
Buchen Sie direkt einen Termin bei uns.
Eine Betreuung wird vom Betreuungsgericht angeordnet, wenn der Betroffene infolge einer körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen. Die Anregung einer Betreuung erfolgt bei der Betreuungsbehörde oder direkt beim Betreuungsgericht. Die Betreuungsbehörde erstellt in der Regel für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht. Der Betreuungsrichter holt dann ein medizinisches Sachverständigengutachten ein, in dem zur Erforderlichkeit und zum Umfang der Betreuung Stellung genommen wird. Nach der Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht wird die Betreuung angeordnet und ein geeigneter Betreuer bestellt.
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, eine Person Ihres Vertrauens für den Fall zu bevollmächtigen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Das kann beispielsweise die Erledigung von Bank- oder Versicherungsgeschäften sein oder der Abschluss eines Heimvertrags. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt und können Sie ihre Angelegenheiten (teilweise) nicht mehr selber erledigen, folgt grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren. Eine ordnungsgemäß erstellte Vorsorgevollmacht kann deshalb in vielen Fällen die Einleitung eines Betreuungsverfahrens verhindern.
Als Unternehmer sollten Sie nicht nur Ihre private Absicherung regeln, sondern auch die unternehmerische. Schon ein Unfall oder eine Krankheit können dazu führen, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihr Unternehmen zu führen. Deshalb sollten Sie für solche Fälle Vorsorge treffen.
Als Unternehmer sollten Sie auf alle Fälle eine Vorsorgevollmacht erteilen. Mit einer Vorsorgevollmacht regeln Sie Ihre Angelegenheiten im Krankheitsfall beziehungsweise für den Fall, dass Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind.
Eine Vorsorgevollmacht sichert die Weiterführung der Geschäfte.
Fragen Sie sich: Was soll mit Ihrem Unternehmen passieren, wenn Sie es nicht – oder zumindest nicht vorübergehend – mehr führen können? Sie haben folgende
Möglichkeiten:
Veräußerung des Unternehmens
Aufgabe des Unternehmens
Fortführung des Unternehmens
Unabhängig davon gilt: Wenn Sie nicht im Voraus im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Person Ihres Vertrauens bestimmt haben, die Ihre Interessen vertritt, werden die Geschicke Ihres Unternehmen durch einen gerichtlich ausgewählten Betreuer geleitet. Doch die erfolgreiche Führung eines Unternehmens setzt Erfahrung und profundes Wissen voraus. Ob dies im Falle eines gerichtlich bestellten Betreuers gegeben ist, ist oft fraglich, denn ein Betreuer muss keine unternehmerischen Kenntnisse oder Fähigkeiten nachweisen.
Handgeschriebenes Testament
(eigenhändig handschriftlich verfasst und unterschrieben, mit Datum, Ort und Überschrift „Mein Letzter Wille“ oder „Testament“)
Notarielles Testament
(von einem Notar geschrieben und beurkundet, eigenhändig unterschrieben)
Nottestament
(Spezialform der Niederschrift nach mündlicher Erklärung in einer Notlage kurz vor dem Tod oder auch sonstiger Verhinderung der eigenhändigen schriftlichen Nierderlegung)